Massive Beschwerden über „Bild“-Berichterstattung
Das Medienrecht ist eigentlich recht eindeutig: Fotos, auf dem Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung ihrer Eltern gezeigt werden, dürfen nicht veröffentlich werden. Das Aufmacherfoto der “Bild”-Zeitung über die Loveparade hat sowohl gestern als auch heute offensichtlich dagegen verstoßen. Das passiert an sich häufig, nur dass es diesmal Hunderte Beschwerden gab.